01 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Anwendungsbereich und Geltung
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen edeXa und dem Kunden hinsichtlich der von edeXa erbrachten Cloud-Services und allen weiteren Dienstleistungen, soweit nicht
      zwingende gesetzliche Bestimmungen oder zusätzliche schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und edeXa etwas Anderes vorsehen.
    2. Die vom Kunden in Anspruch genommenen Services und Dienstleistungen sind regelmässig in einer von edeXa und dem Kunden gegengezeichneten Auftragsbestätigung oder einem Kaufvertrag nebst den jeweils dazugehörigen
      Anhängen aufgeführt. Der Vertrag zwischen edeXa und dem Kunden besteht aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder einem Kaufvertrag nebst Anhängen sowie den AGB. Ein Vertrag kommt auch durch die Online-Aktivierungen
      der Services zustande.
    3. Die genannten Geschäftsbedingungen von edeXa gelten ausschliesslich; entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB des Kunden erkennt edeXa nicht an, es sei denn, edeXa hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich
      zugestimmt. Solche AGB gelten auch dann nicht als vereinbart, wenn edeXa in Kenntnis solcher AGB Dienste für den Kunden vorbehaltlos ausführt.
    4. Bei Auslegungsfragen zwischen den verschiedensprachigen Versionen dieser AGB und des edeXa Vertragswerkes ist die deutsche Fassung massgebend.
    5. Eine allfällige Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien ersetzen die unwirksamen Bestimmungen durch neue, die dem ursprünglichen
      Sinn der weggefallenen Bestimmungen sowie dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages möglichst nahe kommen.
  2. Nutzungsrecht der edeXa Cloud Services
    1. Hinsichtlich der Cloud-Services der edeXa steht dem Kunden ein Zugriffs- wie auch ein Nutzungsrecht zu; dies setzt voraus, dass sowohl die angewandten Cloud-Services wie auch die Dienstleistungen bezahlt und zudem
      die Vertragsbedingungen beachtet werden.
    2. Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Cloud Services dürfen ausschliesslich zu dem im Vertrag vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen. Darüber hinaus obliegt es dem Kunden,
      den Zugriff durch unbefugte Personen auf die angebotenen Cloud Services sowie die verwandten Systeme und / oder Netzwerke zu unterbinden Der Kunde ist darüber hinaus dazu verpflichtet, das Senden und/ oder Speichern
      schädlicher, rechtsverletzender oder rechtswidriger Inhalte mittels der von edeXa angebotenen Cloud Services zu verhindern.
  3. Infrastruktur und Verfügbarkeit
    1. edeXa erbringt ihre Cloud Services und Dienstleistungen gemäss der Dienstleistungsbeschreibung, kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Dienstleistung jede Möglichkeit eines Fehlers ausschliesst oder
      ununterbrochen unter allen möglichen Einsatzbedingungen genutzt werden kann.
    2. Periodische bzw. planmässige Unterbrechungen der Cloud Services aus technischen Gründen, werden in der Regel ausserhalb der üblichen Bürozeiten vorgenommen und in angemessener Form rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.
    3. edeXa ist berechtigt, den Betrieb ihrer Cloud Services aus wichtigen Gründen (wie z.B. Störungen, Sabotage, Gefahr des Missbrauchs, etc.) zu unterbrechen. Solche Unterbrechungen werden dem Kunden so schnell wie
      möglich mitgeteilt. edeXa übernimmt bei Unterbrechung des Betriebs aus wichtigen Gründen keine Haftung für allfällig daraus entstehende Schäden des Kunden oder eines Dritten.
  4. Sperrung und Unterbrechung der Dienstleistung
    1. Besteht Anlass zur Befürchtung, dass eine Drittperson unbefugterweise Zugriff auf das System des Kunden erlangt hat, so ist edeXa sofort zu informieren, der Zugang zu den Cloud Services ist zu sperren bzw. sperren
      zu lassen und den Weisungen der edeXa ist Folge zu leisten.
    2. edeXa ist berechtigt, den Cloud Service Zugang des Kunden und/oder eines oder aller autorisierten Personen zu einzelnen oder allen Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Kündigung zu sperren, wenn ihr dies
      nach eigenem Ermessen aus sachlichen Gründen angezeigt erscheint. Die Sperrung wird dem Kunden angezeigt. edeXa übernimmt bei Sperrung des Zugangs keine Haftung für allfällig daraus entstehende Schäden des Kunden
      oder eines Dritten.
  5. Übermittlung und Verarbeitung von elektronischen Daten
    1. Die edeXa verarbeitet nur elektronische Daten im vereinbarten Datenformat, die ohne Vorbehalte ausgeführt werden können und/oder keinen unzulässigen Inhalt haben.
    2. Der Kunde muss bei Verlust oder Zerstörung der elektronischen Daten auf Verlangen der edeXa eine elektronische Kopie zur erneuten Verarbeitung einliefern können.
    3. Die den elektronischen Daten zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfte der Kunden sind direkt und ausschliesslich zwischen den involvierten Parteien zu regeln. edeXa übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
    4. Die edeXa prüft weder die geschäftliche Grundlage und die inhaltliche Richtigkeit noch die Vollständigkeit der ihr eingelieferten elektronischen Dokumente.
    5. Übermittelt bwz. empfängt ein im Ausland steuerpflichtiger Kunde über die edeXa elektronische Dokumente, so ist er allein für die Einhaltung der im entsprechenden Land massgeblichen Gesetze und Vorschriften verantwortlich.
    6. Wird edeXa für die Übermittlung von elektronischen Daten zu einem widerrechtlichen Zweck oder sonst wie von einem Dritten zur Verantwortung gezogen, verpflichtet sich der Kunde, die edeXa vollumfänglich schad- und
      klaglos zu halten.
    7. Die edeXa ist für die ordnungsgemässe Verarbeitung und Übermittlung der ihr (in ihrem Datenspeicher) zugegangenen elektronischen Daten des Kunden bis zum Verfügungsbereich des bezeichneten Empfängers verantwortlich.
    8. Elektronische Daten gelten als im Verfügungsbereich des Kunden zugestellt, sobald sie durch den Kunden abrufbar sind. Der Kunde anerkennt die durch edeXa in den Verfügungsbereich gestellten elektronischen Dokumente
      als rechtsgenügend zugestellt.
  6. Cloud Service für den Datenaustausch zwischen Geschäftspartnern
    1. Die im Rahmen der Erbringung der Cloud Services ausgetauschten Daten werden als Geschäftskorrespondenz der einzelnen Kunden, nicht aber der edeXa qualifiziert. Hierfür gelten die landesspezifischen gesetzlichen
      Bestimmungen über die Aufbewahrung.
    2. Einsprachen gegen unberechtigte oder unkorrekte Ausführungen sowie Beanstandungen irgendwelcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach der Verarbeitung des elektronischen Dokumentes geltend zu machen. Andernfalls
      gelten die einzelnen Transaktionen des Geschäftsfalles als anerkannt.
    3. Falls mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stehen ihm die zu einem elektronischen Dokument gehörenden Daten 120 Tage auf den Systemen der edeXa zur Verfügung. Nach dieser Frist werden diese
      Daten unwiderruflich gelöscht und es ist keine Abfrage der Daten mehr möglich. Davon ausgenommen sind Daten, die im “online Archive” gespeichert werden, welcher durch den kostenpflichtigen Bezug des online Archive
      Service aktiviert wurde.
  7. Vertraulichkeit, Datenschutz und personenbezogene Daten
    1. Bei vertraulichen Informationen handelt es sich unserem Verständnis zufolge um geschäftsbezogene Daten und Unterlagen, die nicht öffentlich zugänglich sind; diese Informationen wurden im Vorfeld des Vertrages oder
      nach Vertragsschluss im Rahmen der Kooperation  der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gebracht.
    2. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Seite nur zur Durchführung des Vertrages zu
      verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
    3. edeXa verpflichtet sich, alle ihr bei der Ausübung dieses Vertrages bekannt werdenden Informationen, Unterlagen und Daten geheim zu halten und diese nicht an unberechtigte Dritte bekannt zu geben. Die Geheimhaltungspflicht
      bezieht sich auf alle dem Bankkunden- und Geschäftsgeheimnis unterliegenden Daten. Die Mitarbeitenden der edeXa sind zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses verpflichtet. edeXa verpflichtet sich, Dritte, die im
      Rahmen dieses Vertragswerks durch edeXa beauftragt werden, ebenfalls der Geheimhaltungspflicht zu unterstellen.
    4. Die am Vertrag Beiteiligtne, edeXa und der Kunde,  verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen des Datenschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere die beim Erbringen der vertraglichen Leistungen allenfalls
      bekannt werdenden Personendaten geheim zu halten, zu schützen und ausschliesslich zu dem Zwecke zu verwenden, für welchen sie bekannt gegeben worden sind.
    5. Sofern es den gesetzlichen Vorgaben oder der Anordnung einer zuständigen Behörde oder eines Gerichts entspricht, ist  edeXa zur Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte berechtigt . Vorausgesetzt, dass
      dies nicht gegen geltendes Recht verstösst und auch machbar ist, wird edeXa den Kunden entsprechend in Kenntnis setzen.
    6. Soweit vertraglich nicht anders geregelt, darf edeXa den Firmennamen, das Firmenlogo, eine vom Kunden freigegebene Kurzbeschreibung, die Adresse sowie die Webadresse in einer öffentlich zugänglichen Internetseite
      publizieren.
    7. Unter “personenbezogenen Daten” werden alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person  beziehen, verstanden. Insoweit wir in unserer Unternehmung über Zweck und
      Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen bestimmen, sind wir der sog. Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Dies trifft  z.B. zu, wenn der Kunde unserer Webseiten besucht. Insoweit personenbezogene Daten
      betroffen sind, die uns von unseren Kunden übersandt werden, weil sie unsere Services nutzen, entscheiden nicht wir über Mittel und Zweck der Verarbeitung, so dass Kunden der edeXa der Verantwortliche und edeXa
      ausschliesslich der Auftragsverarbeiter ist. Insoweit der Kunde edeXa personenbezogene Daten übermittelt, obliegt es dem Kunden als Verantwortlichem, die erforderlichen Einwilligungen hinsichtlich der der edeXa
      übersandten personenbezogenen Daten einzuholen.
    8. Für die seitens des Kunden übermittelten Kundendaten ist der Kunde vollumfänglich verantwortlich. Der Kunde übernimmt die Gewährleistung dafür, dass er die Berechtigungen zur Datenübermittlung hat und zudem über
      sämtliche erforderlichen behördliche Genehmigungen verfügt.Wir agieren in einem internationalen Umfeld und bieten unsere Dienstleistung folglich auch international  an, so dass es möglich ist, dass personenbezogene
      Daten auch in Staaten, die sich ausserhalb des Wohnsitzstaates des jeweiligen Nutzers befinden, übertragen werden können oder auch darauf zugegriffen werden kann. Hinsichtlich dieser Auftragsverarbeitung in
      einem Drittstaat erklärt der Kunde, diese zur Kenntnis genommen zu haben; er erklärt zudem sein Einverständnis damit. Dementsprechend werden von uns Vorkehrungen getroffen, das erforderliche, angemessene Schutzniveau
      zu wahren.
    9. Insoweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in einen ausserhalb der EU befindlichen Staat weitergegeben wird, und kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt, wird das erforderliche Datenschutzniveau
      gewahrt, indem z.B. Standardvertragsklauseln der EU-Kommission oder die erforderlichen vertraglichen Bestimmungen verwendet bzw. vereinbart  werden. Auf Anfrage übermitteln wir diese dem Kunden, ohne dabei
      allerdings Geschäftsgeheimnisse preiszugeben.
    10. Für sich in diesem Zusammenhang ergebende allfällige Rückfragen stehen wir den Nutzern unter dem in der Datenschutzerklärung  bei dem Stichwort “Kontaktinformation” (link
      http://localhost/wp-edexa-web/datenschutzerklaerung/ einfügen) genannten Adresse  für sich allfällig ergebende Rückfragen zur Verfügung.
    11. Sowohl seitens edeXa, als auch seitens des Kunden werden die erforderlichen wie auch angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen getroffen, mittels derer personenbezogene Daten in hinreichendem Umfang
      geschützt werden (Gewährleistung des Schutzniveaus). Auf Anfrage übermitteln wir diese dem Kunden, ohne dabei allerdings Geschäftsgeheimnisse preiszugeben
    12. Insoweit es den Datenschutz im Weiteren betrifft verweisen wir auf unsere separate Datenschutzerklärung, die Sie unter http://localhost/wp-edexa-web/datenschutzerklaerung/
      finden.
  8. Haftung der Vertragsparteien
    1. edeXa verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Sachkenntnis und Sorgfalt den vereinbarten Verpflichtungen ordnungsgemäss nachzukommen. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde edeXa unverzüglich schriftlich auf den Mangel
      hinzuweisen und eine angemessene Frist zur Behebung desselben einzuräumen.
    2. Erfolgt die Mängelbeseitigung durch edeXa  nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde das Recht,  den Vertrag aufzukündigen. Der Kunde hat innerhalb von drei Monaten nach dem Versäumnis
      von edeXa das Recht, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle würden allfällig vorausbezahlte Kosten durch edeXa rückerstattet werden.
    3. edeXa haftet für Schäden gegenüber Kunden oder Dritten nur dann, wenn diese absichtlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und kein Selbstverschulden des Kunden oder Dritten vorliegt.
    4. edeXa haftet gegenüber dem Kunden, soweit gesetzlich zulässig, zudem nicht für Schäden, die diesem in Folge von Störungen oder Betriebsunterbrüchen der edeXa Systeme entstehen.
    5. edeXa schliesst ausserdem jede Haftung für Schäden aus der Nicht- oder Schlechterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden sowie für mittelbare oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte
      Einsparungen, Mehraufwendungen oder Ansprüche Dritter ausdrücklich aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Unternehmenswerte, öffentliches Ansehen sowie hiermit
      vergleichbare Fälle. Schliesslich gilt der Haftungsausschluss auch im Falle  einer ungenügenden Mitwirkung von Kunden, bei der Nichtbeachtung von Bestimmungen betreffend den Umgang mit Benutzer-IDs und
      Passwörtern oder ungenügende Datensicherung (Back-up), wobei auch dies unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Zulässigkeit steht.
    6. Da der Datenaustausch über öffentlich und nicht speziell geschützte Telekommunikationseinrichtungen (Internet, Telefonnetz, etc.) Dritter erfolgt, liegt dieser ausserhalb des Einflussbereichs von edeXa und somit
      übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden, die dem Kunden infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen, Unterbrüchen oder rechtswidrigen Eingriffen in die Telekommunikationseinrichtungen
      entstehen.
    7. edeXa haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind; darunter fallen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Streik, Krieg und behördliche Anordnungen.
    8. Die Gesamthaftung bezüglich aller Ansprüche im Rahmen der Nutzungsbedingungen und Gewährleistungen beschränkt sich auf den Betrag, der durch den Kunden für die Nutzung der edeXa Cloud Services entrichtet wurde.
    9. Keine der beiden Parteien haftet für Verlust, entgangenen Gewinn, Geschäfte, den Firmenwert, das öffentliche Ansehen oder andere wirtschaftliche Schäden (heisst es bei BW). Darunter fallen insbesondere Schäden,
      die nicht typischerweise vorhersehbar sind.
    10. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb von 12 Monaten ab erfolgtem Anspruch (Ereignis) geltend gemacht werden
    11. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für den Inhalt der Daten, die er bei edeXa speichert oder via edeXa übermittelt. Somit können in diesem Zusammenhang auch keine Ansprüche Dritter geltend gemacht
      werden und der Kunde hält edeXa von allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schad- und klaglos. edeXa ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von Kundenangeboten zu prüfen und lehnt jede Haftung für
      deren Inhalte ab.
    12. Der Kunde ist verantwortlich, dass die Daten, welche er oder seine Kunden oder Geschäftspartner an edeXa übermitteln und die dort gespeichert werden, keine rechtswidrigen oder unsittlichen Inhalte aufweisen und
      dass der Eigentümer der Daten mit der Übermittlung der Daten an edeXa einverstanden ist. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen behält sich edeXa vor, das Vertragswerk mit dem Kunden fristlos zu kündigen.
  9. Haftung der Vertragsparteien
    1. edeXa gewährleistet, dass ihre Leistungen die schriftlich zugesicherten Eigenschaften aufweisen und dass die ihr übertragenen Arbeiten sorgfältig ausgeführt werden.
    2. edeXa verpflichtet sich, alle Arbeiten durch qualifiziertes Personal auszuführen oder durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.
    3. edeXa informiert den Kunden in geeigneter Weise rechtzeitig vor einer vorhersehbaren Unterbrechung der Dienstleistung infolge Reparatur oder Wartungsarbeiten. Für daraus entstehende Schaden des Kunden oder eines
      Dritten übernimmt edeXa keine Haftung.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennworte geheim zu halten, bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung
      besteht, dass unbefugte Dritte davon Kenntnis erlangt haben könnten.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, die Cloud Services von edeXa in dem gesetzlich zulässigen Rahmen zu nutzen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass von edeXa erbrachte Dienstleistungen nicht in missbräuchlicher
      Art und Weise verwendet werden.
    6. Verstösst der Kunde gegen vorstehend genannte Pflichten, ist edeXa nach eigenem Ermessen berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen oder die Dienstleistungen solange zu sperren, bis die entsprechenden
      Bedingungen wieder eingehalten werden. edeXa hat zudem gegenüber dem Kunden Anspruch auf Ersatz aller Schäden, die ihr aus der Verletzung hierhin genannter Kundenpflichten entstanden sind.
    7. edeXa ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte nach eigener Wahl einzusetzen.
    8. Die Übertragung oder teilweise Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden bedarf in jedem Fall des vorgängigen schriftlichen Einverständnisses von edeXa.
  10. Geistiges Eigentum
    1. Unter Rechten am geistigen Eigentum werden sämtliche Patent- Urheber- und Markenrechte verstanden.
    2. Sämtliche  Rechte am geistigen Eigentum bezüglich der lizenzierten Produkte einschliesslich Sourcecode und deren Dokumentation verbleiben bei edeXa.
    3. Sollte ein Dritter dem Kunden gegenüber Ansprüche hinsichtlich des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den edeXa Cloud Services stellen, muss der Kunde edeXa umgehend in Kenntnis setzen. edeXa sichert dem Kunden
      in diesem Falle die Hilfe zu und wird unverzüglich Schritte einleiten, den Anspruch abzuwehren und den Streit beizulegen.
  11. Konditionen und Preise
    1. Die Einzelheiten der Rechnungsstellung sind in der Leistungsbeschreibung oder der Preisliste des jeweiligen Produktes oder der Dienstleistung festgehalten. Allfällig entstehende zusätzliche Reisekosten und andere
      mit der Erbringung der Dienstleistung  in Zusammenhang stehende Ausgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt
    2. Die von edeXa genannten Preise und in Rechnung gestellten Beträge sind Nettopreise/ -beträge und daher zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu verstehen. Mit der Zahlung des Rechnungsbetrages erkennt der Kunde
      die Forderung an.
    3. Die Zahlungsfrist wird vertraglich vereinbart und ist auf der Rechnung vermerkt. Soweit die Zahlungsfrist nicht vertraglich vereinbart wurde, wird die Rechnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung in den Verfügungsbereich
      des Kunden fällig.
    4. Bei Zahlungsverzug ist edeXa berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe des jeweils aktuellen Zinssatzes, mindestens jedoch 5% des ausstehenden Betrages zu erheben. Im Weiteren können Mahngebühren erhoben werden. edeXa
      behält sich das Recht vor, bis zur Begleichung der Zahlung ihre Dienstleistung zu suspendieren, wobei laufende Gebühren weiterhin geschuldet werden. Übersteigt der Zahlungsverzug 90 Tage, steht edeXa das Recht
      zu, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
    5. Es steht dem Kunden innerhalb von 30 Tagen frei, eine Rechnung in schriftlicher Form zu bemängeln, wobei für die Berechnung der 30-tägigen Frist das Datum der Rechnungsausstellung massgeblich ist.
    6. Die Verrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  12. Marketing und PR
    1. Bis auf Widerruf des Kunden ist edeXa dazu berechtigt, den Firmennamen, das Logo, Produkte- und Dienstleistungsbezeichnungen, insbesondere Marken oder sonstige Kennzeichen des Kunden für Werbung, Marketing und PR
      zu nutzen, die ausschliesslich der Förderung des Business der edeXa dient. Der Kunde stellt die entsprechenden Schriftzüge und Kennzeichen edeXa unentgeltlich zur Verfügung.
    2. Ein rechtsgültiger Widerruf setzt voraus, dass dieser schriftlich erfolgt und innerhalb von 30 Tagen nach Vorliegen des unterzeichneten Vertrages bei edeXa eintrifft.
  13. Dauer und Kündigung des Vertrages, Leistungsunterbrechung
    1. Das Vertragsverhältnis beginnt gemäss den Vereinbarungen im entsprechenden Vertrag.
    2. Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich ebenfalls nach den Vereinbarungen im entsprechenden Vertrag.
    3. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief, unter Einhaltung einer entsprechenden vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu erfolgen. Wurden vertraglich keine Kündigungsfrist und keine Kündigungstermine vereinbart,
      so hat eine Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten jeweils auf ein Monatsende durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
    4. Bei schwerer Verletzung von Bestimmungen des vorliegenden Vertragswerks oder dieser AGB oder aus anderen wichtigen Gründen, welche den Parteien die weitere vertragliche Zusammenarbeit verunmöglichen, sind die Vertragsparteien
      berechtigt, die vertragliche Vereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzulösen. Liegt ein Verschulden seitens des Kunden vor, so hat dieser edeXa die vereinbarte Gebühr bis zum Zeitpunkt der Mindestvertragsdauer
      sofort zu ersetzen. Wurde keine Mindestvertragsdauer vereinbart, so sind die Gebühren in der Höhe bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gemäss Vertragswerk oder dieser AGB sofort zu ersetzen.
    5. Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde edeXa sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten inklusive der Gebühr für die vereinbarte Mindestvertragsdauer. Wurde
      keine Mindestvertragsdauer vereinbart, so sind die Gebühren in der Höhe der ordentlichen Kündigungsfrist gemäss Vertragswerk oder dieser AGB unverzüglich  zu ersetzen.
    6. edeXa behält sich vor, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist auf Ende eines Monats ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
    7. Alle Aufwände, die durch die Kündigung des Kunden oder einer durch den Kunden verschuldeten Kündigung durch edeXa entstehen, wie z.B. Deaktivierung und Auslagerung der Daten, sowie deren Archivierung, werden dem
      Kunden in Rechnung gestellt.
    8. Nach Erhalt der Kündigung hat der Kunde ein Nutzungsrecht von bis zu  90 Tagen, insoweit nicht individualvertragliche Regelungen entgegenstehen und der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
    9. edeXa behält sich vor, die Nutzung der Cloud Services durch  den Kunden bei Vorliegen von Vertragsverletzungen einzuschränken; hierzu zählen insbesondere das Bestehen eines Risikos oder einer Gefahr für die
      Sicherheit der Systeme oder der Cloud Services oder die Nichtbegleichung einer offenen, angemahnten Forderung.
  14. Änderung der Geschäftsbedingungen
    1. edeXa behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB sowie des Vertragswerkes vor. Solche Änderungen werden, wenn möglich, auf dem Internet publiziert und dem einzelnen Kunden in geeigneter Weise direkt mitgeteilt.
      Die Änderung gilt als vom Kunden akzeptiert, wenn dieser nicht binnen 30 Tagen ab Zustellung der Änderungsanzeige seine Kündigung mit Einschreiben einreicht. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall vier Wochen
      ab Zustellung der Kündigung auf Ende des Monats. Wird keine Kündigung binnen 30 tägiger Frist durch den Kunden eingereicht, so gilt die Vertragsänderung zum Zeitpunkt des Ablaufs der erstgenannten Frist.
  15. Sonstiges
    1. Allfällige Gesetzesbestimmungen, welche die Benützung und den Betrieb des Internets regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung für alle edeXa Cloud Services.
    2. Liegt das vorherige schriftliche Einverständnis seitens edeXa vor, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu transferieren.  edeXa hat das Recht, aufgrund des Vertragsverhältnis bestehende Forderungen Dritten
      abzutreten.
    3. Für den  Fall der Kündigung des Vertrages, der Abtretung oder Geltendmachung von Ansprüchen sowie weiterer rechtlich relevanter Massnahmen obliegt dem Kunden die Verpflichtung, diese Korrespondenz schriftlich
      per Einschreiben zu übersenden; eine zusätzliche Übermittlung per E-mail ist möglich.
  16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Für Klagen gegen die edeXa ist ausschliesslich das Fürstliche Landgericht in Vaduz, Liechtenstein, zuständig. edeXa hat das Recht den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder an jedem
      anderen zuständigen Gericht zu belangen.
    2. Liechtensteinisches Recht wird für anwendbar erklärt.